Weiterbildungsordnung
Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.
Weiterbildungszeiten
- 24 Monate in der Allgemeinmedizin (Weiterbildungsbefugnis Allgemeinmedizin, nicht mehr hausärztliche Internisten)
- 12 Monate im Gebiet Innere Medizin in der stationären Akutversorgung (vorher 18 Monate)
- 6 Monate in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung (neu; derzeit noch als 6 Monats-Abschnitt, wird aber voraussichtlich ab Anfang 2021 auf 3 Monats-Abschnitte angepasst)
- 18 Monate in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung (in 3 Monats Abschnitten möglich)
Sonstiges
- Richtzahlen sind weitestgehend weggefallen
- Statt Zeiten und Zahlen 2 Bausteine der Facharzt-Kompetenz:
- Kognitive und Methodenkompetenz (Kenntnisse) und Handlungskompetenz (Erfahrungen und Fertigkeiten)
- 7 Jahre Übergangszeit (Wer bis zum 31.12.2020 mit der „alten WBO“ begonnen hat, kann bis 2027 nach dieser seinen Facharzt machen.)
- Das Logbuch wird elektronisch
Die komplette Weiterbildungsordnung finden Sie auf der Website der Sächsischen Landesärztekammer.
(Hinweis: Über diesen Button verlassen Sie unsere Website und rufen die Website der Sächsischen Landesärztekammer auf.)